
11 min ・ 18. August 2026

Wenn Sie sich diese Frage stellen, haben Sie wahrscheinlich schon einiges versucht. Gespräche mit der Lehrperson, zusätzliche Übungen zu Hause, vielleicht Nachhilfe. Trotzdem bleibt das Rechnen schwierig, und Mathematik wird für Ihr Kind zunehmend zur Belastung.
Dieser Beitrag führt Sie durch das Verfahren im Kanton Zürich. Sie erfahren, wann eine Abklärung sinnvoll ist, wer sie durchführt, wie sie abläuft und was eine Diagnose für den Schulalltag Ihres Kindes tatsächlich verändert. So gehen Sie vorbereitet ins nächste Gespräch mit der Schule.
Inhalt
Vielleicht fragen Sie sich: Hat mein Kind eine Rechenschwäche, oder steckt eine Dyskalkulie dahinter?
Nicht jedes Kind mit Schwierigkeiten in Mathematik hat eine Dyskalkulie. Manchmal fehlen wichtige Grundlagen, weil ein Kind längere Zeit krank war, Unterricht verpasst hat oder bestimmte Inhalte nie richtig verstanden hat. Solche anhaltenden Schwierigkeiten werden häufig als Rechenschwäche bezeichnet. Werden die Lücken gezielt aufgearbeitet, kann sich das Rechnen wieder deutlich verbessern.
Bei einer Dyskalkulie, auch Rechenstörung genannt, sind die Schwierigkeiten ausgeprägter und hartnäckiger. Landerl, Vogel und Kaufmann beschreiben unter anderem Probleme beim Verständnis von Mengen, Zahlen und Rechenoperationen.
Im Alltag zeigt sich das zum Beispiel so: Ihr Kind kann Mengen schlecht einschätzen, zerlegt Zahlen kaum, löst einfache Aufgaben ausschliesslich zählend. Auch nach vielen Wiederholungen bleiben diese Grundlagen unsicher.
Die Forschung geht davon aus, dass genetische und neurobiologische Faktoren eine wichtige Rolle spielen. Zu wenig Übung, verpasster Unterricht oder ungünstige Lernbedingungen allein erklären eine Dyskalkulie also nicht. Die S3-Leitlinie zur Rechenstörung, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand zusammenfasst, berücksichtigt diese Erkenntnisse ebenfalls.
Für Sie als Eltern ist vor allem entscheidend, wie hartnäckig die Schwierigkeiten sind. Eine Abklärung kann sinnvoll sein, wenn:
Ein Wort zum Zeitpunkt: Ab der 2. Klasse lässt sich in der Regel besser einschätzen, ob die Schwierigkeiten hartnäckig sind oder zu einer vorübergehenden Phase gehören.
Wenn Sie Ihr Kind hier wiedererkennen, heisst das noch nicht automatisch Dyskalkulie. Es ist aber ein guter Grund, genauer hinzuschauen.
Im Kanton Zürich ist der Schulpsychologische Dienst (SPD) die wichtigste Anlaufstelle, wenn bei Ihrem Kind eine Dyskalkulie vermutet wird. Jede Schulgemeinde ist einem SPD zugeteilt.
Meistens geht die Anmeldung von der Schule aus, häufig von der Klassenlehrperson oder der schulischen Heilpädagogin. Vereinbart wird sie in der Regel an einem schulischen Standortgespräch. Das Anmeldeformular füllt die Schule aus, unterschreiben müssen Sie als Eltern.
Sie können sich für eine erste Beratung auch direkt an den SPD Ihrer Gemeinde wenden. Dafür brauchen Sie keine Zustimmung der Schule.
Zunächst wird gemeinsam angeschaut, wo die Schwierigkeiten liegen, seit wann sie bestehen und was bisher versucht wurde. Daraus wird eine Fragestellung herausgearbeitet: Was genau soll die Abklärung klären? Erst danach wird entschieden, ob eine Abklärung überhaupt der richtige Schritt ist.
Die Abklärung beim SPD ist für Eltern kostenlos. Je nach Gemeinde kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.
Eine private Abklärung bei einer kinder- und jugendpsychologischen Fachstelle ist ebenfalls möglich. Sie geht meist schneller, ist aber kostenpflichtig. Klären Sie vorher mit der Schule, ob ein externes Gutachten berücksichtigt wird.
Warten Sie mit der Förderung nicht auf eine Diagnose. Gezielte Unterstützung sollte bereits lange vor einer Abklärung beginnen, sobald sich zeigt, dass die Grundlagen unsicher bleiben. Auch während der Abklärung geht sie weiter, in der Integrativen Förderung oder ausserhalb der Schule.
Eine Abklärung besteht aus mehr als einem Test. Zuerst wird die Situation Ihres Kindes möglichst genau angeschaut.
Dazu gehören Gespräche mit Ihnen, mit Ihrem Kind und mit der Schule. Je nach Fragestellung kommen Beobachtungen und standardisierte Testverfahren dazu. Manchmal besucht die Schulpsychologin Ihr Kind auch im Unterricht.
Für Ihr Kind bedeutet das in der Regel ein bis zwei Termine beim SPD. Anschliessend werden die Informationen zusammengeführt. Dabei zählen die Testergebnisse ebenso wie die schulische und persönliche Entwicklung Ihres Kindes.
Am Ende erhalten Sie eine fachliche Einschätzung mit Empfehlungen und ein Schlussgespräch. Beantwortet werden soll vor allem eine Frage: Was braucht Ihr Kind, damit es beim Lernen weiterkommt?
Was Sie Ihrem Kind sagen können:
«Jemand schaut gemeinsam mit dir an, was dir beim Rechnen leichtfällt und was schwierig ist. So finden wir heraus, wie wir dir am besten helfen können.»
Es geht nicht darum, einen Test zu bestehen. Man kann bei einer Abklärung nicht durchfallen.
Vielleicht fragen Sie sich, ob es überhaupt eine schulpsychologische Abklärung braucht oder ob eine Lernstandsanalyse reicht. Die beiden haben unterschiedliche Aufgaben.
| Pädagogische Lernstandsanalyse | Schulpsychologische Abklärung | |
|---|---|---|
| Frage | Wo steht mein Kind mathematisch? | Wie sind die Schwierigkeiten einzuordnen? |
| Ergebnis | Konkreter Förderplan | Fachliche Einschätzung, allenfalls Diagnose |
| Führt zu | Direkter Ansatzpunkt für die Förderung | Grundlage für Massnahmen und Nachteilsausgleich |
| Durchführung | Lehrperson, Heilpädagogin, Fachperson | Schulpsychologischer Dienst oder Fachstelle |
Eine pädagogische Lernstandsanalyse schaut ganz konkret auf das mathematische Lernen: Was kann Ihr Kind bereits sicher? Wo bestehen Lücken? Welche Grundlagen fehlen? Wo soll die Förderung ansetzen?
Eine schulpsychologische Abklärung geht einen Schritt weiter. Sie untersucht, wie die Schwierigkeiten einzuordnen sind und ob die Voraussetzungen für eine Rechenstörung vorliegen.
Dabei können auch andere Faktoren in den Blick geraten, die das Lernen beeinflussen. Dazu gehört zum Beispiel, wie gut ein Kind Informationen im Arbeitsgedächtnis behalten und verarbeiten kann. Ebenso spielen Aufmerksamkeit und Konzentration eine Rolle oder sprachliche Schwierigkeiten, die das Verständnis mathematischer Aufgaben erschweren.
Das eine ersetzt das andere nicht. Eine Diagnose sagt nichts darüber aus, bei welchem Rechenschritt Ihr Kind als Nächstes Unterstützung braucht. Und eine Lernstandsanalyse kann keine Dyskalkulie diagnostizieren. Für die tägliche Förderung ist die genaue Kenntnis des Lernstands am wichtigsten.
Nein, automatisch nicht.
Die Schule entscheidet aufgrund des individuellen Förderbedarfs, welche Unterstützung notwendig und mit den vorhandenen Ressourcen umsetzbar ist. Entscheidend ist deshalb weniger das Etikett als die Frage: Was braucht Ihr Kind konkret?
Hilfreich ist eine Diagnose trotzdem. Sie erklärt, warum bestimmte Schwierigkeiten trotz vielem Üben bestehen bleiben. Sie ordnet die Situation ein. Und sie gibt schulischen Gesprächen eine belastbare Grundlage.
Für manche Kinder ist sie vor allem eine Entlastung. «Ich bin nicht zu dumm für Mathe. Mein Lernen funktioniert einfach etwas anders.»
Im Kanton Zürich ist eine Diagnose ausserdem Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich.
Viele Eltern haben genau davor Respekt: Man macht eine Abklärung, und am Ende steht keine Diagnose.
Das bedeutet nicht, dass Ihr Kind keine Unterstützung braucht. Auch ohne Diagnose können deutliche mathematische Schwierigkeiten bestehen. Massgebend bleibt, wo Ihr Kind steht.
Ein Abklärungsbericht ist deshalb auch ohne Diagnose wertvoll. Er zeigt, welche Schwierigkeiten bestehen und welche Faktoren das Lernen beeinflussen. Vielleicht fehlen Ihrem Kind bestimmte Grundlagen. Vielleicht spielen Aufmerksamkeit oder die Merkfähigkeit des Arbeitsgedächtnisses eine Rolle. Auch daran lässt sich gezielt arbeiten.
Und noch etwas ist wichtig: Ihr Kind rechnet nach einer Abklärung nicht plötzlich anders. Die fehlenden Grundlagen bleiben dieselben. Die Förderung sollte unabhängig vom Ergebnis weitergehen.
Ein Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, die einem Kind durch eine diagnostizierte Beeinträchtigung entstehen. Zusätzliche Förderung ist er nicht.
Je nach Situation kann das mehr Zeit bei Prüfungen bedeuten, eine angepasste Darstellung von Aufgaben oder erlaubte Hilfsmittel. Die Lernziele und der Beurteilungsmassstab bleiben dabei gleich. Im Zeugnis wird ein Nachteilsausgleich nicht vermerkt.
Festgelegt wird er individuell, im Kanton Zürich am schulischen Standortgespräch. Massgebend ist, was Ihr Kind braucht, um faire Bedingungen zu haben.
Wichtig für später
Ein Nachteilsausgleich in der Volksschule gilt nicht automatisch für die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) oder für die Sekundarstufe II. Dort gelten eigene Regelungen und Fristen. Wenn ein Übertritt ansteht, erkundigen Sie sich frühzeitig bei der aufnehmenden Schule.
Mit dem Bericht allein verändert sich im Schulalltag noch nichts. Entscheidend ist, was danach umgesetzt wird.
Dafür ist das schulische Standortgespräch der zentrale Ort. Eltern, Klassenlehrperson und weitere Fachpersonen besprechen dort, wo Ihr Kind Unterstützung braucht und welche Massnahmen sinnvoll sind.
Drei Fragen für das Standortgespräch
Lassen Sie die vereinbarten Massnahmen möglichst konkret ins Protokoll aufnehmen und vereinbaren Sie direkt einen Termin für die nächste Überprüfung. Massnahmen ohne Überprüfungstermin versanden im Schuljahr.
Beobachten → Gespräch mit der Schule → gezielte Förderung → Abklärung
Wer darf eine Dyskalkulie diagnostizieren? Im schulischen Kontext ist der Schulpsychologische Dienst zuständig. Auch Fachpersonen aus der Kinder- und Jugendpsychologie oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie können eine entsprechende Abklärung durchführen.
Was kostet eine Abklärung? Beim SPD ist sie für Eltern kostenlos. Eine private Abklärung ist in der Regel kostenpflichtig.
Wie lange dauert es bis zum Termin? Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich und kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Fragen Sie beim Erstkontakt direkt nach der aktuellen Wartezeit.
Kann die Schule mein Kind ohne mein Einverständnis anmelden? Für die reguläre Anmeldung beim SPD braucht es Ihre Unterschrift. In Ausnahmefällen kann die Schulpflege eine Abklärung anordnen, etwa wenn die Schulung eines Kindes anders nicht sichergestellt werden kann. Der Normalfall ist die gemeinsame Anmeldung von Schule und Eltern.
Wer erhält den Abklärungsbericht? Sie als Eltern erhalten den Bericht. Mit der Schulpsychologin besprechen Sie, welche Informationen an die Schule gehen. Für die Umsetzung der empfohlenen Massnahmen braucht die Schule die entsprechenden Ergebnisse und Empfehlungen.
Bekommt mein Kind mit einer Diagnose bessere Noten? Nein. Ein Nachteilsausgleich schafft faire Prüfungsbedingungen. Lernziele und Beurteilungsmassstab bleiben gleich.
Ab welchem Alter ist eine Abklärung sinnvoll? Meist ab der 2. Klasse. Vorher sind die Entwicklungsunterschiede so gross, dass sich eine hartnäckige Rechenstörung schwer von einer vorübergehenden Phase unterscheiden lässt.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Abklärung der richtige Schritt ist, hilft oft ein Blick auf den Lernstand Ihres Kindes. Wo genau hakt es? Welche Grundlagen fehlen?
In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir das gemeinsam an, in Ruhe und ohne Verpflichtung.
Über die Autorin
Alena Malacarne ist ausgebildete Primarlehrerin und zertifizierte Dyskalkulietrainerin. In Pfungen bei Winterthur unterstützt sie Kinder von der 1. bis zur 6. Klasse im Einzelunterricht und begleitet Eltern auf dem Weg durch das Schweizer Schulsystem.
Quellen und weiterführende Informationen
Dieser Beitrag beschreibt die Abläufe im Kanton Zürich. In anderen Kantonen gelten teilweise andere Regelungen. Er ersetzt keine individuelle Beratung.